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Dokument-ID: 1008073
5.2 Zur Wohnungseigentumstauglichkeit von kleinen Lagerräumen
OGH: Nach ständiger Rechtsprechung hat das Grundbuchsgericht die Wohnungseigentumstauglichkeit des Objekts (§ 2 Abs 2 WEG 2002) selbstständig zu prüfen. Weiters bindet die baubehördliche Bescheinigung über den Bestand an selbstständigen Wohnungen oder selbstständigen Räumlichkeiten die Gerichte nicht in der rechtlichen Beurteilung, ob das als baulich selbstständig bescheinigte Objekt tauglicher Gegenstand des Wohnungseigentums sein kann.