© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 736372
E 1 Zur Zahlung von Benützungsentgelt nach Aufkündigung
OGH: Zu den grundsätzlichen Erfüllungspflichten des Mieters zählt die Rückstellung des Bestandobjekts. Der Fälligkeitszeitpunkt hierfür ist nach § 1109 ABGB das Ende des Bestandvertrags (2 Ob 215/10x), der Kündigungstermin oder die Zustellung der vorzeitigen Auflösungserklärung gemäß § 1118 ABGB.