© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 301675
E 2 Zusammenlegung von Wohnungseigentumsobjekten
OGH: Im vorliegenden Rechtsfall sind die Antragsteller und Antragsgegner Mit- und Wohnungseigentümer. Die beiden Antragsteller sind Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde.