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Dokument-ID: 905337
31 Arbeitszimmer im Wohnungsverband – Checkliste
Steuerlich anerkannt werden kann nur ein Arbeitszimmer innerhalb eines Wohnungsverbandes. Es ist daher zu prüfen,
- ob es innerhalb des Wohnungsverbandes die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines eigenen Raumes gibt,
- ob ein Arbeitszimmer in einem zweiten Wohnungsverband des Steuerpflichtigen eingerichtet wird,
- ob der vorgesehene Raum überhaupt unter den Arbeitszimmerbegriff fällt.