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Dokument-ID: 1134367
2.1.8 Arbeitsplatzpauschale versus Arbeitszimmer
Allgemeines
Das Arbeitsplatzpauschale pauschaliert die Homeoffice-Kosten von Selbständigen ab. Darunter fallen auch freie Dienstnehmer.
Das Pauschale ist nur dann absetzbar, wenn der Selbständige kein Arbeitszimmer gem § 20 EStG steuerlich absetzt – großes Arbeitsplatzpauschale EUR 1.200,– pro Kalenderjahr, kleines Arbeitsplatzpauschale EUR 300,– pro Kalenderjahr.