© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1273245
E 16 Zur Realteilung durch WE-Begründung
OGH: § 830 Satz 2 ABGB gewährt jedem Miteigentümer einen unbedingten schuldrechtlichen (Teilungs-)Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft. Gem § 843 ABGB ist die Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft an einer Liegenschaft durch Naturalteilung (Realteilung) die Regel und jene durch Zivilteilung die Ausnahme. Die Zivilteilung kommt nur in Betracht, wenn eine Realteilung nicht möglich ist.