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Neu Dokument-ID: 1142731

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

Abhören von Gesprächen

Wer ungefragt die Unterhaltung anderer aufzeichnet, macht sich strafbar. Heimlich das eigene Gespräch mit anderen Leuten zu protokollieren ist aber zulässig – und kann vor Gericht sogar weiterhelfen.

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