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8.4.1 Plausibilitätsprüfung
Am Beginn jeder internen Untersuchung steht die Plausibilitätsprüfung. Ziel dabei ist es, die Stichhaltigkeit eines Verdachtes zu bewerten und zu entscheiden, ob eine interne Untersuchung einzuleiten ist. Wenn Verdachtsmomente offenkundig unglaubwürdig sind oder mit einfachen Mitteln ausgeräumt werden können, bedarf es keiner internen Untersuchung. Ergibt die Plausibilitätsprüfung jedoch tragfähige Anhaltspunkte, ist die Einleitung einer internen Untersuchung geboten. Bei der Beurteilung, ob die Schwelle zur Einleitung einer internen Untersuchung überschritten ist, kann auf die Maßstäbe für einen (strafrechtlichen) Anfangsverdacht nach § 1 Abs 3 StPO zurückgegriffen werden.