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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten der Meldestellen

Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors – das sind interne und externe Stellen – haben gem § 9 HSchG alle eingehenden Hinweise zu dokumentieren und aufzubewahren.

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