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7.1 Durchführung interner Untersuchungen
Interne Untersuchungen werden von Unternehmen mit dem Ziel eingeleitet, Vorwürfe schneller als die zuständige Ermittlungsbehörde aufzuklären, damit im Idealfall tätige Reue ausgeübt werden kann und das Unternehmen somit straffrei ausgeht oder zumindest einen (strafmildernden) Beitrag zur Aufklärung leistet. Werden Vorwürfe bekannt (sei es durch interne Whistleblower, Anzeigen von Mitbewerbern oder Ermittlungen von Behörden), wird das betroffene Unternehmen häufig eine interne Untersuchung einleiten. Steht der Verdacht von strafbaren Handlungen oder sonstigen maßgeblichen Gesetzesverletzungen im Raum, besteht für Organe von Kapitalgesellschaften sogar die Pflicht dazu.