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Neu Dokument-ID: 1197952

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.10 Fehlen von Dank und Anerkennung

Das Aufzeigen von Missständen erfordert in der Regel Mut, besonders dann, wenn der Whistleblower seine Identität offenlegt. Häufig gibt es aber Vorbehalte seitens der Unternehmensführung, das Verhalten des Whistleblowers zu würdigen, weil damit auch Schwächen oder Fehlverhalten im eigenen Bereich eingestanden würden. Zudem wollen Whistleblower, auch wenn sie ihre Identität gegenüber bestimmten Personen offenlegen, im Normalfall keinem größeren Personenkreis bekannt oder gar in Medien erwähnt werden. Eine unternehmensinterne Kommunikation (zB in einem Newsletter oder einer Mitarbeiterzeitung), mit der positiv auf eine gerechtfertigte Meldung hingewiesen wird, kommt daher meist nicht infrage.

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