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Dokument-ID: 1266617
2.5 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als zentraler Teilbereich
Bedeutung des AML/CFT-Regimes
Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bildet einen zentralen Anwendungsfall des § 3 Abs 3 Z 2 HSchG. Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz („FM-GwG)“ normiert ein umfassendes, präventiv ausgerichtetes Pflichtenregime, dessen Wirksamkeit maßgeblich von der Qualität interner Prozesse, der laufenden Risikoanalyse und dem effektiven Transaktionsmonitoring abhängt.