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2 Hinweisgeber:innenschutz im Finanzmarkt
Rechtsverletzungen iSd § 3 Abs 3 Z 2 HSchG und Meldeinhalte nach § 3 Abs 5 HSchG
Stellung des Finanzmarktbereichs im System des HSchG
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“) hat der österreichische Gesetzgeber die EU-Whistleblowing-Richtline • [Fußnote: RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.] („EU-Whistleblowing RL“) in nationales Recht umgesetzt und damit einen unionsweit harmonisierten Mindestschutz für Personen geschaffen, die Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften melden. Anders als einzelne ausländische Umsetzungsgesetze beschränkt sich das HSchG jedoch bewusst auf einen sachlich eingegrenzten Anwendungsbereich, der sich an den unionsrechtlich vorgegebenen Materien orientiert.