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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Grundsätzliches zur Rechtsstellung überlassener Arbeitskräfte

Wesensmerkmal der Arbeitskräfteüberlassung

Wesensmerkmal der Arbeitskräfteüberlassung ist die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte. Zwischen dem Überlasser und der überlassenen Arbeitskraft besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen dem Überlasser und dem Beschäftiger ein Überlassungsvertrag (Dienstverschaffungsvertrag). Dagegen entsteht zwischen dem Beschäftiger und der überlassenen Arbeitskraft (mangels gegenteiliger Vereinbarung) kein Vertragsverhältnis.

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