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Dokument-ID: 1142717
1 Zum Begriff „interne Ermittlungen“
Interne Ermittlungen (Internal Investigations) werden vom HSchG explizit als eine mögliche Folgemaßnahme genannt.
Weder in den USA noch in Deutschland oder Österreich findet sich eine Legaldefinition für diesen Begriff. Vor allem aus dem US-Amerikanischen hat sich jedoch folgendes Verständnis entwickelt: