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Dokument-ID: 1143945
6.4 Konsequenzen unzulässiger Versetzungen
Feststellungsklage zur Unzulässigkeit der Versetzung
Wenn die insgesamt erforderlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Versetzung nicht vorliegen, braucht ihr nicht Folge geleistet zu werden. Da dies (bspw die Frage, ob die Versetzung als verschlechternd zu qualifizieren ist) aber durchaus strittig sein kann, kann eine sinnvolle Alternative zur Weigerung, der Anordnung des Arbeitgebers zu entsprechen, etwa darin bestehen, der Versetzung unter Protest nachzukommen und eine Klage auf Feststellung ihrer Unzulässigkeit einzubringen.