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Dokument-ID: 1266620
2.8 Meldeinhalte nach § 3 Abs 5 HSchG im Finanzmarktbereich
Systematische Stellung und Funktion
§ 3 Abs 5 HSchG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes über die in § 3 Abs 3 normierten sektoralen Materien hinaus auf unionsrechtlich geprägte Regelungsbereiche, insbesondere auf Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Art 26 Abs 2 AEUV sowie gegen das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht. Die Bestimmung ist systematisch als funktionaler Auffangtatbestand zu verstehen, der eine lückenlose unionsrechtliche Rechtsdurchsetzung gewährleisten soll.