© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1205616

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.1 Nebenvertragliche Pflichten

Im aufrechten Arbeitsverhältnis unterliegen Geschäftsgeheimnisse der aus der Treuepflicht folgenden Verschwiegenheitspflicht in Form einer Unterlassungspflicht. Den Arbeitnehmer trifft daher eine Verschwiegenheitspflicht über Geschäftsgeheimnisse, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein objektives und subjektives Interesse hat. Die Verletzung dieser Verpflichtung ist in zahlreichen Gesetzen als Entlassungstatbestand vorgesehen (zB § 82 lit e GewO 1859, § 12 Abs 3 Z 2 MSchG; § 15 Abs 3 lit d BAG). Der Verrat oder die unzulässige Verwertung von Geschäftsgeheimnissen ist auch dann als Vertrauensunwürdigkeit gem § 27 Z 1 AngG zu qualifizieren, wenn damit keine Verletzung des Konkurrenzverbots nach § 7 AngG einhergeht (zB OGH 29.11.2021, 8 ObA 85/21i).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Whistleblowing in unserem Shop! Zum Shop