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3 Öffentliches Auftragswesen und Hinweisgeber:innenschutz
Öffentliches Auftragswesen iSd § 3 Abs 3 Z 1 HSchG
Mit dem Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) am 25.03.2023 wurde ein unionsrechtlich geprägtes Schutz- und Verfahrensregime geschaffen, das insbesondere in Bereichen von besonderem öffentlichen Interesse die Aufdeckung von Rechtsverletzungen erleichtert und Hinweisgeber schützt, die im beruflichen Zusammenhang erlangte Informationen weitergeben oder offenlegen. Mit dem HSchG setzte der österreichische Gesetzgeber die EU-Whistleblowing-Richtline • [Fußnote: RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.] zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht um.