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6.3 Rechtslage bei verschlechternder Versetzung
Zustimmung des Betriebsrats
Ist eine Versetzung mit einer Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden (verschlechternde Versetzung), so bedarf sie zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Eine Verschlechterung der Entgeltbedingungen würde etwa durch den Wegfall einer Zulage oder eine Einreihung in eine niedrigere Gehaltsgruppe bewirkt werden (Anordnungen des Arbeitgebers, die derartige Konsequenzen nach sich ziehen, werden im Normalfall aber ohnehin nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt und daher bereits individualarbeitsrechtlich unzulässig sein).