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Dokument-ID: 1279872
9.6 Schutz im Gerichtsverfahren
Bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen besteht ein strukturelles Spannungsverhältnis: Der Geheimnisinhaber muss zur Begründung seines Anspruchs regelmäßig Informationen über das Geschäftsgeheimnis offenlegen, wodurch dieses gerade im Verfahren selbst gefährdet sein kann.