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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Screening von E-Mails/Daten

Zu unterscheiden ist zwischen einer dauernden Überwachung und einem Screening aus gegebenem Anlass.

Laufende Überwachung

In Betrieben mit Betriebsrat gilt: Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, dh die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer entsprechend tangieren, dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Betriebsrat mit dem Betriebsinhaber darüber eine Betriebsvereinbarung getroffen hat.

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