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3.1 Arbeitsrechtlicher Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Abhängig von Tätigkeit und Position eines Arbeitnehmers erlangt dieser im Laufe eines Arbeitslebens Kenntnis von Informationen und Daten, an deren Gemeinhaltung der Arbeitgeber ein wirtschaftliches und rechtliches Interesse hat. Zudem sind viele Informationen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien heutzutage ort- und zeitunabhängig verfügbar bzw aufrufbar. Für Arbeitgeber birgt das die Gefahr, dass solche Tatsachen und Geheimnisse durch (ehemalige) Arbeitnehmer publik werden. Mit diesem Themenkomplex sind daher zahlreiche Fragen verbunden, die nicht nur das Arbeitsrecht berühren. Es handelt sich daher dabei um eine Querschnittsmaterie.