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Dokument-ID: 1266621
2.9 Strafrechtliche Anschlussstellen und ihre Bedeutung für den Finanzmarkt
Einbindung strafrechtlich relevanter Sachverhalte
Neben den unionsrechtlich determinierten Sachbereichen hat der österreichische Gesetzgeber mit § 3 Abs 3 Z 11 HSchG ausgewählte Straftatbestände der §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich in den sachlichen Anwendungsbereich einbezogen. Erfasst sind insbesondere Korruptionsdelikte im öffentlichen und privaten Sektor, womit der engen Verflechtung zwischen Finanzmarktregulierung und strafrechtlicher Integritätssicherung Rechnung getragen wird.