© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
11 Strafrechtliche Aspekte
Der sachliche Geltungsbereich des HSchG erfasst nur einen Teil der für die Whistleblowing-Praxis relevanten Straftatbestände. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, den internen Meldekanal auf alle strafbaren Handlungen auszuweiten, um Unsicherheiten in der Anwendung und das Risiko einer das Unternehmen betreffenden Hinweisgebung bei einer externen Meldestelle zu reduzieren. Ob externe Meldestellen bei strafrechtlich relevanten Hinweisen ab Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes (§ 1 Abs 3 StPO) noch an die Vorgaben des HSchG (zum Schutz der Identität des Hinweisgebers und der vom Hinweis betroffenen Person) gebunden sind, ist fraglich.