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Dokument-ID: 807648
5.3.2 Straftatbestände im Umweltstrafrecht
Nachstehend werden die einzelnen Straftatbestände beschrieben. Vorab sei erwähnt, dass nahezu sämtliche Umweltstraftatbestände in vorsätzlicher und fahrlässiger Tatbegehungsform ausformuliert sind. Der Unterschied zwischen dem Fahrlässigkeitsdelikt und dem Vorsatzdelikt liegt also in der subjektiven Tatseite und – daran anknüpfend – in der Höhe der Strafandrohung.