© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 972276

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.3 Untreue

Die Entlassung eines Angestellten wegen Untreue im Dienst wurde bspw in folgenden Fällen als gerechtfertigt angesehen:

  • (Unabhängig vom Wahrheitsgehalt) Nachteilige Äußerungen über die zu verkaufende Ware gegenüber Kunden (OGH 14.11.1972, 4 Ob 70/72)
  • (Auch erfolglose) Abwerbeversuche (OGH 10.12.1963, 4 Ob 119/63)
  • Der Versuch, Arbeitskollegen zum Eintritt in ein anderes Unternehmen zu bewegen (OGH 10.2.1993, 9 ObA 1/93)
  • Das Verlangen eines höheren Kaufpreises, um eine höhere Provision zu erhalten (OGH 9.12.1972, 4 Ob 86/72)
  • Das vertragswidrige Verrechnung von Versicherungsprämien (OGH 6.9.1988, 6 Ob 685/87)
  • Die Fälschung von Kaufangeboten (OGH 10.2.1988, 9 ObA 201/87)
  • Die Verrechnung zu hoher Spesen für die vom Privathandy geführten dienstlichen Gespräche (OGH 2.3.2007, 9 ObA 20/07t)
  • Ein Dienstdiebstahl (OGH 5.5.2004, 9 ObA 52/04v)
  • Die Verschweigung von Manipulationen an der Tachoscheibe (VwGH 30.1.1984, 82/01/0008)
  • Die weisungswidrige Forsetzung der Bestellung bei einem alten Lieferanten, obwohl ein neuer Lieferant um zwei Drittel billiger gewesen wäre (OGH 21.2.2002, 8 ObA 30/02y)
  • Annahme von Zahlungen und Geschenken von Kunden in Höhe von mehreren tausend Schilling (OGH 11.7.2001, 9 ObA 56/01b)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Whistleblowing in unserem Shop! Zum Shop