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Dokument-ID: 1142736
I Mögliche Reaktionen des betroffenen Unternehmens
Ein Unternehmen kann auf einen wahrscheinlichen Rechtsverstoß mit folgenden Maßnahmen reagieren:
- In arbeitsrechtlicher Hinsicht
- Mitarbeiter-Dienstfreistellung
- Entlassung/Kündigung
- In strafrechtlicher Hinsicht
- Erstattung einer Strafanzeige
- Inanspruchnahme einer Kronzeugenregelung
- Tätige Reue
- In abgabenrechtlicher Hinsicht
- Erstattung einer Selbstanzeige