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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Vorliegen eines Regelverstoßes

Grundsätzliches

Unter einem Regelverstoß des Arbeitnehmers kann im weitesten Sinn ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstanden werden. Dies wird zwar im Regelfall ein dienstliches Verhalten (Handeln oder Unterlassen) indizieren, dies bildet aber keine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines Regelverstoßes. So kann etwa (sogar) der Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit auch durch ein (gravierendes) außerdienstliches Fehlverhalten verwirklicht werden (zB OGH 24.6.1998, 9 ObA 115/98x). Explizite gesetzliche Regelungen für das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers enthält bspw § 43 Abs 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz. Demzufolge hat der Beamte in seinem gesamten (also auch dem außerdienstlichen) Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Diese Bestimmung ist gem § 5 Abs 1 Vertragsbedienstetengesetz auch auf Vertragsbedienstete anzuwenden.

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