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9.1 Grundlagen der Verschwiegenheitspflicht
Arbeitnehmer haben aufgrund ihrer Fremdinteressenwahrungspflicht auf die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was geeignet wäre, diese Interessen zu gefährden. Ein wesentlicher Teil der Fremdinteressenwahrungspflicht ist das Gebot der Verschwiegenheit bzw Diskretion. Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet die Arbeitnehmer zur Wahrnehmung von wirtschaftlichen Geheimnissen des Arbeitnehmers. Je nach Aufgabenbereich haben Arbeitnehmer unter Umständen zwingend Zugang zu sensiblen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.