© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1266637

Gabriela Kaiser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Zwischenfazit für die Praxis

Für das öffentliche Auftragswesen ergibt sich daraus ein weiter sachlicher Anwendungsbereich des HSchG, der über eine rein vergaberechtliche Betrachtung deutlich hinausgeht. Er erfasst nicht nur klassische Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften, sondern auch wettbewerbs- und beihilfenrelevante Sachverhalte mit Vergabebezug (§ 3 Abs 5 HSchG). Entscheidend ist dabei eine am unionsrechtlichen Kontext orientierte Auslegung des § 3 HSchG, die nicht auf die formale Einordnung eines Verstoßes abstellt, sondern auf dessen Eignung, die maßgeblichen Zielsetzungen des Unionsrecht zu beeinträchtigen. Für Rechtsträger im öffentlichen Auftragswesen folgt daraus eine erhöhte Risikolage, da melderelevante Sachverhalte typischerweise entlang des gesamten Vergabeprozesses auftreten können.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Whistleblowing in unserem Shop! Zum Shop