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Dokument-ID: 1060799
1.6.4 Hausdurchsuchung
Erste Schritte
- Verständigung der Geschäftsführung bzw sonstiger wichtiger Ansprechpartner des Unternehmens wie Rechtsanwalt, Steuerberater, IT-Beauftragter etc
- Möglichst Ruhe bewahren und keinerlei Angaben zur Sache machen, ehe Rechtsanwalt und Geschäftsführer anwesend sind; allenfalls darauf berufen, dazu nicht befugt zu sein.
- Beamte in ein Nebenzimmer/den Konferenzraum führen, um Aufsehen im Betrieb zu vermeiden; Name und Dienstnummer des Einsatzleiters geben lassen.