© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1279858

Lukas Wandl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1.2 Die „neuen“ Schutzvoraussetzungen im Einzelnen

Der bereits erwähnte § 26b Abs 1 UWG spricht in Abweichung von der einleitend behandelten klassischen, österreichischen Diktion nunmehr einheitlich von „Geschäftsgeheimnissen“. • [Fußnote: Der österreichische Gesetzgeber hat diese Vereinheitlichung aber nur in den zivilrechtlichen Bestimmungen des § 26a ff UWG übernommen, nicht jedoch in den strafrechtlichen Normen.]  Ihr Schutz wird im Gesetz an das Vorliegen mehrerer kumulativer Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, kann eine Information als Geschäftsgeheimnis qualifiziert werden und damit den noch darzustellenden besonderen zivilrechtlichen Schutz genießen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Whistleblowing in unserem Shop! Zum Shop