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Dokument-ID: 1279877
9.9.3 Arbeitsrechtliche Bezüge
Das Arbeitsrecht spielt im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine zentrale Rolle. Arbeitnehmer schaffen im Rahmen ihrer Tätigkeit neues Wissen und greifen zugleich auf bestehende betriebliche Informationen zurück. Die Kenntnis solcher Informationen ist häufig Voraussetzung für die effektive Erbringung der Arbeitsleistung. Gleichzeitig macht gerade diese Einbindung von Arbeitnehmern den Geheimnisschutz besonders anfällig für Schutzlücken und Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens.