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Dokument-ID: 1192551

Vorschrift

Denkmalschutzgesetz (DMSG)

Inhaltsverzeichnis

§ 12a. Völkerrechtliche Übereinkommen

idF BGBl. I Nr. 41/2024 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2024

Die Republik Österreich bekennt sich zu ihrer internationalen Verantwortung, die sich insbesondere aus der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll, BGBl. Nr. 58/1964 (Haager Konvention), in der jeweils geltenden Fassung und deren Zweitem Protokoll, BGBl. III Nr. 113/2004, in der jeweils geltenden Fassung, der UNESCO-Welterbekonvention und aus dem Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, BGBl. III Nr. 139/2015, in der jeweils geltenden Fassung ergibt, und trägt zur Umsetzung deren Ziele auf nationaler wie auch internationaler Ebene bei.

(BGBl. I Nr. 41/2024)