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Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 10 Ergebnisse.
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Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Todes des Wohnungsmieters (§ 30 Abs 2 Z 5 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung wegen Todes des Wohnungsmieters, dessen dringendes Wohnbedürfnis damit nicht mehr gegeben ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878182 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs an einer Wohnung (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG)
Im Folgenden finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs an einer Wohnung; die Beistellung einer Ersatzwohnung wird vorbehalten.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878551 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung oder gänzliche Leerstehung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881913 -
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietzinsminderung
Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung Fragen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Mietzinsminderung. Wann liegt ein ausreichender Kenntnisstand für eine Schadenszurechnung vor?Roman Reßler | News | 16.01.2026 | Dokument-ID: 1245484 -
Duldungspflichten des Mieters: Aktuelle Rechtsprechung
RA Dr. Andrea Weisert erläutert anhand aktueller Judikatur, wie weit die Duldungspflichten des Mieters gem § 8 MRG zB bei einem geplanten Lifteinbau reichen.Andrea Weisert | News | 09.12.2025 | Dokument-ID: 1239232 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Wichtige Rechtsfragen
Seit 1. Jänner 2026 ist das 5. MILG, die Mietpreisbremse 2026, in Kraft. Lesen Sie von der Wohnrechts-Expertin Dr. Karin Zahiragic mehr zu den wichtigen Änderungen: Von den neuen Valorisierungsregelungen bis hin zur Ausdehnung der Mindestbefristung.Karin Zahiragic | News | 23.01.2026 | Dokument-ID: 1249297 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Gerichtsgebührengesetz (GGG) – I. Zivilprozesse
Vorschrift | Dokument-ID: 157161