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Zur Wertsicherung und Mietzzinserhöhung nach dem neuem ZIAG
Mit dem ZIAG wurde klargestellt, dass sich § 6 Abs 2 Z 4 KSchG im Hinblick auf Wertsicherungsklauseln lediglich auf Verträge bezieht, die innerhalb von zwei Monaten vollständig zu erfüllen sind. Dauerschuldverhältnisse wie Bestandverträge sind somit nicht umfasst. Das ZIAG hat weiters mit § 879a ABGB festgelegt, dass der alleinige Umstand, dass eine Wertsicherungsklausel an einen vor Vertragsabschluss liegenden Basiswert anknüpft, ihrer sachlichen Rechtfertigung nicht entgegensteht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 78/25a | OGH vom 18.03.2026 | Dokument-ID: 1273246 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - FORUM Media (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Wertsicherungsregelung und Präklusion
Die dreijährige Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG für die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung ist eine Präklusivfrist, deren Versäumen zum Rechtsverlust führt. Sie ist von Amts wegen wahrzunehmen. Der ungenützte Fristablauf bewirkt im Ergebnis die Sanierung teilnichtiger Mietzinsvereinbarungen. Kraft des gesetzlichen Verweises in § 16 Abs 9 MRG gilt das auch für eine allenfalls unzulässige Erhöhung des Hauptmietzinses durch Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 78/25v | OGH vom 18.12.2025 | Dokument-ID: 1268734 -
Neue Richtwerte seit 1. April 2026
Mit 1. April 2026 kam es aufgrund des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (5. MILG) nach längerer Pause wieder zu einer Erhöhung der Richtwerte.FORUM Media (bli) | News | 13.04.2026 | Dokument-ID: 1263773 -
5 Ob 78/25v; OGH; 18. Dezember 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 78/25v | OGH vom 18.12.2025 | Dokument-ID: 1268907 -
Grenzen und Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln gem § 879 Abs 3 und § 879a ABGB
§ 879a ABGB stellt nunmehr klar, dass eine rechtfertigungsbedürftige Benachteiligung des Mieters iSd § 879 Abs 3 ABGB aufgrund einer „Vordatierung“ des Basismonats für die Wertsicherung nur dann vorliegt, wenn der festgelegte Ausgangsmonat so weit vor dem Vertragsabschlusszeitpunkt liegt, dass es zu einer relevanten Verschiebung des ursprünglichen Äquivalenzverhältnisses kommt, indem dem Mieter im Zuge der Wertanpassung in der Vergangenheit liegende Geldwertverluste angelastet werden können.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 87/25p | OGH vom 10.03.2026 | Dokument-ID: 1268733 -
6 Ob 78/25a; OGH; 18. März 2026
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 78/25a | OGH vom 18.03.2026 | Dokument-ID: 1273253 -
1 Ob 87/25p; OGH; 10. März 2026
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 87/25p | OGH vom 10.03.2026 | Dokument-ID: 1268853 -
5 Ob 127/25z; OGH; 18. Dezember 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 127/25z | OGH vom 18.12.2025 | Dokument-ID: 1268908 -
Zur Zulässigkeit des wertgesicherten Hauptmietzinses
Zu prüfen ist in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG (iVm § 16 Abs 9 MRG) jedenfalls die Zulässigkeit des in Anwendung einer Wertsicherungsklausel angehobenen Hauptmietzinses nach den Vorgaben des § 16 MRG. Werden die zulässigen Höchstgrenzen überschritten, ist die den gesetzlich zulässigen Mietzins übersteigende Vorschreibung – nicht aber die Wertsicherungsvereinbarung selbst – unwirksam.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 127/25z | OGH vom 18.12.2025 | Dokument-ID: 1268735 -
Grenzen und Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln gem § 864a ABGB und § 6 Abs 2 Z 5 KSchG
Nicht jede Vereinbarung einer vor Vertragsabschluss liegenden Ausgangsbasis bewirkt die Unzulässigkeit der Wertsicherungsabrede. Eine an die zuletzt verlautbarte Indexzahl anknüpfende Wertsicherungsvereinbarung ist durchaus verkehrsüblich und damit nicht objektiv ungewöhnlich iSd § 864a ABGB. Auch ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot des § 6 Abs 2 Z 5 KSchG liegt durch das Abstellen auf einen nahe am Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegenden Ausgangswert nicht vor.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 87/25p | OGH vom 10.03.2026 | Dokument-ID: 1268732 -
Aktuelle Richtwerte und Richtwertmietzins
In diesem Beitrag finden Sie die aktuellen Werte sowie alles Wissenswerte zum Richtwertmietzins wie zum Beispiel zu Zu- und Abschlägen von mietrechtlichen Normwohnungen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657692 -
Vollwärmeschutz der Fassade: Ist der Vermieter dazu verpflichtet?
Aktuelle OGH-Entscheidung: Führt jeglicher Reparaturbedarf an der Fassade zu einer Verpflichtung des Vermieters zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes?Eva-Maria Hintringer | News | 20.03.2023 | Dokument-ID: 1133051 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweiobjekthaus) – kein KSchG
An dieser Stelle erwartet Sie ein Kompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für ein Wohnung, das in einem Zweiobjekthaus gelegen ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, das ZIAG berücksichtigt.FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068542 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zweitwohnung zu Erholungszwecken) – kein KSchG
Hier finden Sie ein Muster für einen Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Unter Berücksichtung des ZIAG. Das KSchG ist nicht anwendbar.FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068541 -
Aus WEKA Österreich wird Forum Media – die bewährte Qualität bleibt!
Die Verlage WEKA Österreich und FORUM bündeln ab sofort ihre Kräfte. Unsere Werke erscheinen künftig unter der Marke Forum Media im Verlag FM Forum Business Solutions GmbH.Redaktion FORUM | News | 19.05.2026 | Dokument-ID: 1269569 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung. Das KSchG ist nicht anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627433 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, das durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 668999 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Nichtanwendbarkeit KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist nicht anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.Markus Bulgarini - FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627434 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Nichtanwendbarkeit KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnungmit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung. Das KSchG ist nicht anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645242 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Anwendbarkeit KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 616291 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – kein KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, das durch den Zubau aufgrund einer nach 0.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist nicht anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576086 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus aufgrund einer nach dem 31.12.2001 erteilten Baugenehmigung.. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645239 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Wohnung Kategorie D – brauchbar) – KSchG
Hier erwartet Sie ein Vertragsmuster für einen Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung der Ausstattungskategorie D in brauchbarem Zustand. Das KSchG ist auf den Vertrag anwendbar, , das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.Redaktion FORUM - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645219 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268
