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Ihre Suche nach "für ein Geschäftslokal (Hauptkriterium: Untermiete)" lieferte 19 Ergebnisse.
Dokument-ID: 277172
Untermiete
Hauptmiete
Hauptmiete liegt gem § 2 Abs 1 MRG vor, wenn der Mietvertrag mit dem
- Eigentümer der Liegenschaft oder
- mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer,
- mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder,
- sofern der Mietgegenstand im Wohnungseigentum steht, mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.