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Dokument-ID: 251277
Zum Schadenersatzanspruch des Vermieters nach § 1111 ABGB iZm Schimmelbildung aufgrund zu geringer Raumlüftung
Strittig ist die Frage, ob eine den Wohnbedürfnissen entsprechende Nutzung der Wohnung dennoch zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters nach § 1111 ABGB gegenüber dem weichenden Mieter führt, weil dieses übliche Wohnverhalten in klimatechnischer und energietechnischer Hinsicht ein falsches war und zu einer Durchfeuchtung der Außenmauern und Schimmelbildung führte.