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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Vorkaufsklauseln: Rechtsunwirksame Vereinbarungen iSd § 38 WEG 2002

OGH: Gem § 38 Abs 1 Z 3 WEG 2002 sind Vereinbarungen oder Vorbehalte, die geeignet sind, die dem Wohnungseigentumsbewerber oder -eigentümer zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechte aufzuheben oder unbillig zu beschränken, rechtsunwirksam. Das gilt insbesondere für Vereinbarungen über Vorkaufsrechte. Es sind daher nicht alle Vereinbarungen unzulässig, sondern nur solche, durch die Rechte unbillig beschränkt werden.

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