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Dokument-ID: 301605
Judikatur | Leitsatz
Rechtsfolgen einer länger dauernden Nichtbenutzung einer Wohnung
OGH: Die Abtretung des Mietrechts erfolgt schon mit der Willenseinigung zwischen verlassendem Hauptmieter und dem eintretenden Angehörigen. Auf die Verständigung des Vermieters kommt es nicht an. Selbst wenn hier von einer Irreführung der Hausverwaltung ausgegangen wird, könnte diesem Punkt kein für den Umstand des Eintritts relevantes Gewicht zukommen.