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Dokument-ID: 455391
Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Gunsten schlichter Miteigentümer nach § 40 Abs 2 WEG 2002
OGH: Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums ist auf Antrag des Wohnungseigentumsbewerbers oder des Wohnungseigentumsorganisators im Grundbuch anzumerken (Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum; § 40 Abs 2 Satz 1 WEG 2002).