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Alexander Scheer | News | 24.07.2013
Editorial Juli 2013
Ihre Lektüre, die am besten bei einem kühlen Getränk genossen werden soll, sollte mit dem Gastkommentar unserer Autorin Mag. Gröschl zur Frage der Parteienstellung des Verwalters im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren beginnen.
Die Sonne lacht, es wird heiß. Kaum jemand hat Zeit zum Lesen. Schon gar nicht Editoriale. Also daher diesmal kurz:
Ihre Lektüre, die am besten bei einem kühlen Getränk genossen werden soll, sollte mit dem Gastkommentar unserer Autorin Mag. Gröschl beginnen. Sie beschreibt hier die durchaus für alle Seiten relevante Frage der Parteienstellung des Verwalters im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren.
Und weil wir beim Verwalten sind. Auch interessant dazu ist die extrem wichtige Frage, wie es im WEG zur Willensbildung als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung kommt. Der Verwalter hat diese Willensbildung vorzubereiten (OGH, 21.03.2013, 5 Ob 204/12d).
Und abschließend darf ich in gebotener Hitze-Kürze bemerken, dass wir diesmal auch eine Entscheidung zur Frage der Nichteinhebung von Betriebskosten anbieten können. Ob diese Entscheidung in dieser Generalität sich durchsetzt, bleibt noch zu hinterfragen (OGH, 28.05.2013, 10 Ob 14/13a).
So in diesem Sinne,
ab ins Wasser
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters