© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 344 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(44)
Mietrecht
Mietrecht
(44)
- (20) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (20)
- (5) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (5)
- (3) Mietzins Mietzins (3)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (1) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (1)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (38) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (38)
-
(44)
Mietrecht
Mietrecht
(44)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Mietzinsrückstand – Abwehr eines Räumungsbegehrens
Konsequenzen eines Mietzinsrückstands
Gem § 33 Abs 1 MRG kann der Vermieter das Vertragsverhältnis gerichtlich kündigen. Daneben besteht die Möglichkeit einer Mietzins- und Räumungsklage, diese gestützt auf § 1118 ABGB. Letztere Variante beinhaltet eine sofortige Auflösungserklärung, die außergerichtlich aber auch mit einer Klage erfolgen kann. Eine Räumungsklage ersetzt eine Mahnung (vgl dazu ua Dittrich-Tades22, Taschenkommentar, zu § 1118 ABGB, Seite 520 bzw Dittrich-Tades37, Kommentar ABGB, zu § 1118 ABGB, E 8) .