© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach streit lieferte 125 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 128845
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 62. Beschlüsse
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Sofern nicht ein durch Klage eingeleiteter Streit zu entscheiden ist oder das Gesetz etwas anderes anordnet, erfolgen die gerichtlichen Entscheidungen im Exekutionsverfahren und alle in diesem Verfahren vorkommenden gerichtlichen Verfügungen durch Beschluss.