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Dokument-ID: 241290
Schaffung wertbestimmender Ausstattungsmerkmale, die im Rahmen eines anderen Rechtsverhältnisses vorgenommen wurden
OGH: Zufolge § 13 Abs 4 HbG hat ein Hausbesorger Investitionskosten selbst zu tragen; nach Beendigung des Dienstverhältnisses steht ihm grundsätzlich kein Ersatzanspruch zu. Im Besonderen ist § 10 MRG auf dieses nicht dem MRG unterliegende Benützungsverhältnis nicht anwendbar. Nach den maßgeblichen Feststellungen hat die Antragstellerin die Aufwendungen zur Anhebung des eigenen Wohnstandards während des Dienstverhältnisses, nicht aber im Hinblick auf den Abschluss eines Mietvertrags getätigt.