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WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz
Über die Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens bei einem Kostenvorschuss für Sanierungsarbeiten
OGH: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall begehrte eine nutzungsberechtigte Person von ihrer vermietenden Gemeinnützigen Bauvereinigung primär die Erneuerung ihrer Markise, da diese durch allgemeine Sanierungsarbeiten an der Außenfassade durch herabtropfende Farbe im Erscheinungsbild sehr beeinträchtigt worden sei. Hilfsweise stellte sie einen Antrag auf Ersatz jener Kosten, die ihr erwachsen würden, wenn die Vermieterin die Wiederherstellungsarbeiten nicht leistet. Ihren Anspruch begründete sie auf § 8 Abs 3 MRG iVm § 22 Abs 1 Z3 WGG und aufgrund dessen sei er im Außerstreitverfahren geltend zu machen.