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Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz
Loggia: Qualifikation als Nutzfläche gem § 17 MRG
OGH: Im Zuge des ersten Rechtsgangs stellte das Gericht den Betriebskostenschlüssel für die Liegenschaft unter Einbeziehung der vor den Terrassentüren der Reihenhäuser liegenden kleineren und der daran anschließenden größeren Flächen fest, die es jeweils als Loggia und daher nutzflächenrelevant wertete. Im Rahmen eines Rekurses wurde diese Entscheidung geändert. Es wurden hierbei die vom Erstgericht festgestellten Nutzflächen der Reihenhäuser um die größere der in der „Feststellung der Naturmaße“ als solche ausgewiesenen Loggiaflächen reduziert, die nicht mehr als Raum verstanden werden können.