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Dokument-ID: 785907

Angela Yonkova | Judikatur | Leitsatz

Zur Vereinbarung einer Bepflanzung der Gartengrenze mit einer Buchenhecke durch die Wohnungseigentümer

OGH: Eine bindende Summenvereinbarung ist dann möglich, wenn inhaltlich übereinstimmende Einzelvereinbarungen von Mietern mit dem Vermieter oder von Mit- und Wohnungseigentümern mit bestimmten Dritten vorliegen. Allerdings kommt es nach der Rechtsprechung auf den Einzelfall, bestimmte Voraussetzungen und den Regelungsbereich an.

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