© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 344 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(44)
Mietrecht
Mietrecht
(44)
- (20) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (20)
- (5) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (5)
- (3) Mietzins Mietzins (3)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (1) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (1)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (38) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (38)
-
(44)
Mietrecht
Mietrecht
(44)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 755232
Judikatur | Leitsatz
Ein nicht qualifiziert geschuldeter Mietzinsrückstand als Teil des Rückstandsbeschlusses?
Zweck des Rückstandsbeschlusses gem § 33 Abs 2 letzter Satz MRG ist, mit bindender Wirkung die Höhe der Mietzinsrückstände auszusprechen und dem Mieter, der ohne grobes Verschulden in Rückstand geraten ist, die Möglichkeit zu verschaffen, die Auflösung des Mietvertrags durch Zahlung der Schuld abzuwenden.